Das zu testende Atemschutzgerät wird auf den Sheffield-Testpuppenkopf gelegt. Wenn der Filter separat geprüft wird, wird er am entsprechenden Adapter befestigt. Die Prüfung wird mit dem Einsatz von Ventilen (falls vorhanden) des Selbstretters durchgeführt. Ein Luftstrom, der Kohlenmonoxid und Wasserdampf enthält und durch Steuerventile und Durchflussmesser mit einer Volumengeschwindigkeit von mindestens 100 dm3/min bei einer eingestellten Betriebsart für ein Atemgerät mit 20 Zyklen/min und 1,5 dm3/Hub in die Prüfkammer geleitet wird, sichert die in Tabelle 2 angegebenen Bedingungen.
Die Überwachung der Temperatur und der Luftfeuchtigkeit der Prüfatmosphäre und der Ausatemluft erfolgt mit geeigneten Messgeräten. Während des Testvorgangs werden der Gehalt an Kohlenmonoxid, Wasserdampf und der Druckabfall in der Prüfkammer kontinuierlich in einem Abstand von 2,5 cm vor dem Einlass zum Prüfling gemessen und aufgezeichnet. Es muss jedoch die Auswirkung des Druckabfalls und die Verdünnung der Prüfatmosphäre während des Testvorgangs durch Ausatemluft berücksichtigt werden, und der Kohlenmonoxidgehalt und die Luftfeuchtigkeit sollten daher entsprechend angepasst werden.
Atemwiderstand und Kohlenmonoxidgehalt (in cm3/m3) werden kontinuierlich gemessen und automatisch aufgezeichnet. Achten Sie beim Testen mit 0,5 Vol. % Kohlenmonoxid in Luft als Testsubstanz unbedingt darauf,
- die Temperatur der Einatemluft mit einem Thermometer unter Verwendung eines schnell wirkenden Thermoelements (z. B. NiCr-Ni, 0,2 mm Durchmesser) zu messen;
- den Feuchtigkeitsgehalt des eingeatmeten Gases kontinuierlich zu messen.
Die Prüfungen werden auch mit 0,5 Vol. %, 0,75 Vol. % und 1,0 Vol. % Kohlenmonoxid durchgeführt, um Ergebnisse bei vier Kohlenmonoxidgehalten zu erhalten. Der durchschnittliche Kohlenmonoxidgehalt in der Einatemluft über einen Zeitraum von 5 Minuten sollte 200 cm3/m3 nicht überschreiten.